Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte
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Für wen ist die Karte für sonstige Schlüsselkräfte?
Dieser Weg ist für qualifizierte Drittstaatsangehörige gedacht, die ein Stellenangebot in Österreich für eine Position haben, die nicht auf der offiziellen Mangelberufsliste steht, oder die über einschlägige Berufserfahrung verfügen, aber keine spezifischen formalen Qualifikationen besitzen. Um sich zu qualifizieren, benötigen Sie ein konkretes Stellenangebot, ein Bruttomindestgehalt von ca. 3.465 € pro Monat (Schwellenwert 2026, wird jährlich aktualisiert) und mindestens 55 Punkte im Zulassungsrechner. Es erfolgt eine Arbeitsmarktprüfung, was bedeutet, dass die Karte erteilt wird, wenn der Arbeitsmarktservice (AMS) keinen gleich qualifizierten, lokal registrierten Bewerber finden kann.
Das Punktesystem für sonstige Schlüsselkräfte
Sie benötigen mindestens 55 Punkte, um sich zu qualifizieren. Die Punkte werden in vier Hauptkategorien vergeben, und Sie müssen nicht in allen Kategorien punkten.
Qualifikationen
Punkte für Universitätsabschlüsse, Berufsausbildung oder besondere Kenntnisse. Schlüsselkräfte mit besonderen Fähigkeiten wie Künstler oder Sportler müssen keine formale Ausbildung nachweisen.
Berufserfahrung
Punkte für Berufserfahrung, die Ihrer Qualifikation entspricht, mit Zusatzpunkten für in Österreich erworbene Erfahrung.
Sprachkenntnisse
Punkte für nachgewiesene Deutsch- oder Englischkenntnisse von zertifizierten Testanbietern.
Alter
Punkte basierend auf Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei jüngere Fachkräfte bevorzugt werden.
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Finden Sie in weniger als fünf Minuten heraus, ob Sie den Schwellenwert von 55 Punkten und die Mindestgehaltsanforderung erfüllen.
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Suchen Sie nach einem anderen Weg?
Dies ist nur eine der Kategorien der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wenn Ihr Beruf auf der Mangelberufsliste steht, siehe Fachkräfte in Mangelberufen. Wenn Sie noch kein Jobangebot haben, siehe Jobseeker-Visum.
Ihr Weg nach Österreich
Vier einfache Schritte zur Sicherung Ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Folgen Sie den geführten Schritten
Laden Sie Ihre Dokumente hoch und lassen Sie unser System Ihre offiziellen Antragsformulare automatisch ausfüllen.
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Expertenprüfung
Unsere Einwanderungsspezialisten prüfen und optimieren Ihre vollständigen Unterlagen, um Fehlerfreiheit zu gewährleisten.
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Einreichen und verfolgen
Erhalten Sie einreichfertige Unterlagen und verfolgen Sie Ihren Termin bei den Behörden.
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Wir machen Ihren österreichischen Visumantrag klar, strukturiert und stressfrei.
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Alles, was Sie brauchen, um Ihren Antrag sicher abzuschließen.
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Vollständige Anleitung und Expertenprüfung für Ihren Antrag als Sonstige Schlüsselkraft.
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Wissen Sie genau, was zu übersetzen und einzureichen ist.
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Häufig gestellte Fragen
Klare Antworten zur Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte.
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Ja. Sie müssen ein konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in Österreich haben, das die Mindestgehaltsschwelle erfüllt.<\/p>
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Sie benötigen mindestens 55 Punkte. Die Punkte werden basierend auf Ihren Qualifikationen, Ihrer Berufserfahrung, Ihren Sprachkenntnissen und Ihrem Alter berechnet.<\/p>
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Für 2026 beträgt das Mindestbruttogehalt ca. 3.465 € pro Monat. Dieser Schwellenwert wird jährlich am 1. Januar aktualisiert, bitte überprüfen Sie daher den aktuellen Wert. <\/p>
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Ja. Der Arbeitsmarktservice (AMS) führt eine Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren) durch, um sicherzustellen, dass keine gleichermaßen qualifizierte österreichische oder registrierte arbeitssuchende Person die Stelle besetzen kann.<\/p>
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Der Weg über die Mangelberufe gilt für Rollen, die offiziell als Mangelberufe in Österreich gelistet sind, und erfordert keine Arbeitsmarktprüfung. Der Weg für Sonstige Schlüsselkräfte gilt für Rollen, die nicht auf dieser Liste stehen, und die Arbeitsmarktprüfung ist obligatorisch.<\/p>
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Der Weg für Besonders Hochqualifizierte erfordert 70 Punkte und ermöglicht es Ihnen, mit einem Jobseeker-Visum nach Österreich einzureisen, ohne vorher ein Jobangebot zu haben. Der Weg für Sonstige Schlüsselkräfte erfordert 55 Punkte und ein konkretes Jobangebot von Beginn an.<\/p>
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Die Karte ist 24 Monate gültig und an Ihren spezifischen Arbeitgeber gebunden. Nach 21 Monaten Beschäftigung können Sie die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, die den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.<\/p>
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Ja. Ihre Familienangehörigen können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, die ihnen sofortigen, uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht.<\/p>