Familienvisa für Österreich
Familienvisa in Österreich sind keine Einheitslösung.
Der richtige Weg hängt davon ab, zu wem Sie ziehen und in welcher Beziehung Sie zu dieser Person stehen – aber das Ergebnis ist dasselbe: das gesetzliche Recht, in Österreich an der Seite Ihrer Familie zu leben und in vielen Fällen auch zu arbeiten. Wir helfen Ihnen, Ihren Weg zu finden, alle Anforderungen zu erfüllen und den Papierkram zu erledigen, damit nichts zwischen Ihnen und dem Ort steht, an den Sie gehören.
Welcher Weg trifft auf Sie zu?
Ihr Weg hängt vom Status Ihres Familienmitglieds in Österreich ab. Finden Sie Ihren unten.
Ihr Partner ist EU-Bürger
Dieser Weg folgt den EU-Regeln zur Freizügigkeit und führt zu einer Aufenthaltskarte.
Zuzug zu einem österreichischen Staatsbürger
Wenn Ihr Partner österreichischer Staatsbürger ist, beantragen Sie die Bewilligung für Familienangehörige.
Ihr Familienmitglied hat eine Arbeitserlaubnis
Ziehen Sie im Rahmen der Familienzusammenführung zu einem Partner, der eine Rot-Weiß-Rot-Karte besitzt.
Wie es funktioniert
Von Ihrer ersten Frage bis zur Genehmigung Ihrer Familienbewilligung in Österreich.
Wir klären Ihre Situation
Wir identifizieren den richtigen Weg für Sie — EU-Ehegattenrechte, Aufenthaltstitel für Familienangehörige (Familienangehörige) oder Familienzusammenführung.
Wir klären Ihre Situation
Wir identifizieren den richtigen Weg für Sie — EU-Ehegattenrechte, Aufenthaltstitel für Familienangehörige (Familienangehörige) oder Familienzusammenführung.
- ✓ Keine rechtliche Recherche erforderlich
- ✓ Klare Einschätzung der Situation
Vorbereitung ohne Rätselraten
Wir sagen Ihnen in verständlicher Sprache genau, welche Dokumente Sie benötigen, und helfen Ihnen, alles in Ordnung zu bringen.
Vorbereitung ohne Rätselraten
Wir sagen Ihnen in verständlicher Sprache genau, welche Dokumente Sie benötigen, und helfen Ihnen, alles in Ordnung zu bringen.
- ✓ Personalisierte Dokumenten-Checkliste
- ✓ Leitfaden für Übersetzungen
Einreichung mit Unterstützung an Ihrer Seite
Ein menschlicher Experte prüft Ihren vollständigen Antrag, bevor er an die Behörden geht, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wurde.
Einreichung mit Unterstützung an Ihrer Seite
Ein menschlicher Experte prüft Ihren vollständigen Antrag, bevor er an die Behörden geht, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wurde.
- ✓ Expertenprüfung der Dokumente
- ✓ Prüfung der Einreichbereitschaft
Begrüßen Sie Ihre Familie in Österreich
Wir bleiben auch nach der Einreichung an Ihrer Seite, verfolgen den Fortschritt und beantworten Anfragen der Behörden.
Begrüßen Sie Ihre Familie in Österreich
Wir bleiben auch nach der Einreichung an Ihrer Seite, verfolgen den Fortschritt und beantworten Anfragen der Behörden.
- ✓ Antragsverfolgung
- ✓ Unterstützung nach der Einreichung
Was Sie erwarten können
Expertenprüfung
Jeder Antrag wird vor der Einreichung von einem menschlichen Experten geprüft.
Verständliche Sprache
Wir übersetzen komplexe rechtliche Anforderungen in einfache, umsetzbare Schritte.
Menschliche Unterstützung
Echte Menschen stehen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, wenn Sie sie brauchen.
Geld-zurück-Garantie
Wenn Ihr Antrag nicht genehmigt wird, erstatten wir Ihnen Ihre Gebühr.
Häufig gestellte Fragen
Was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihre Familie nach Österreich nachholen
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Das hängt von Ihrer Situation ab. Zu den Hauptwegen gehören Ehepartner eines EU-Bürgers (Aufenthaltskarte), Familienangehörige eines Österreichers (Familienangehörige) oder die Familienzusammenführung für diejenigen, die Inhabern einer Arbeitserlaubnis nachfolgen (Rot-Weiß-Rot-Karte Plus).<\/p>
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Die Familienzusammenführung gilt, wenn Ihr Sponsor eine Arbeitserlaubnis wie die Rot-Weiß-Rot-Karte besitzt. Die Bewilligung für Familienangehörige gilt, wenn Ihr Sponsor österreichischer Staatsbürger oder langfristig aufenthaltsberechtigt ist.
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Ja. Wenn Ihr Partner ein in Österreich lebender EU-Bürger (kein Österreicher) ist, beantragen Sie eine Aufenthaltskarte nach den EU-Freizügigkeitsregeln.
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Ja. Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder einer Blauen Karte EU können Ehepartner und minderjährige Kinder unter 18 Jahren mitbringen. Sie erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus mit vollem Arbeitsmarktzugang.
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Im Allgemeinen müssen Erstanträge bei einer österreichischen Botschaft im Ausland eingereicht werden. Ausnahmen gibt es für Familienangehörige von Österreichern, die sich bereits rechtmäßig hier aufhalten, oder für visumbefreite Staatsangehörige.
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Ja. Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, die Bewilligung für Familienangehörige und EU-Aufenthaltskarten gewähren alle uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
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In den meisten Fällen ist ein A1-Deutschzertifikat erforderlich. Einige Ausnahmen gelten für Kinder oder Familienangehörige von hochqualifizierten Arbeitskräften und Inhabern der Blauen Karte.
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Wir kombinieren Technologie mit menschlichem Fachwissen, um Ihren Weg zu identifizieren, Dokumente vorzubereiten und Ihren Antrag zu prüfen, um Verzögerungen und Fehler zu vermeiden.
Bereit, Ihre Reise zu beginnen?
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