Österreichs Familienbeihilfe steht Ihnen zu. Lassen Sie sie nicht ungenutzt.

Die Familienbeihilfe wird monatlich an österreichische Familien ausgezahlt, und viele internationale Familien sind vom ersten Tag an anspruchsberechtigt. Wir übernehmen die Beantragung für Sie, einschließlich der Nachforderung für Monate, die Sie möglicherweise bereits verpasst haben.

Zusatzleistung

Warum jetzt beantragen

  • Einkommensunabhängig verfügbar
  • Bis zu 5 Jahre Rückzahlungen
  • Wir füllen die Formulare für Sie aus
  • Monatliche Auszahlung, direkt an Sie
138,40 €
pro Kind, pro Monat
Basisrate der Familienbeihilfe
+61,80 €
child tax credit
paid automatically
200 €+
total per child
combined monthly amount
Rückzahlungen, die Sie zurückerhalten könnten
Basierend auf anspruchsberechtigten, aber nicht beanspruchten Monaten
1200
6 mo
2400
1 yr
3600
1,5 Jahre
4800
2 yrs
7200
3 yrs
9600
4 yrs
12000
5 yrs

Echtes Geld, jeden Monat.

Die Familienbeihilfe wird monatlich pro Kind ausgezahlt. Sie ist nicht einkommensabhängig. Sie erhalten sie unabhängig davon, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiten.

Kontakt aufnehmen

Ihnen könnten bereits Zahlungen für mehrere Monate zustehen.

Beantragen Sie jetzt, und wir berechnen genau, was Ihnen zusteht, einschließlich etwaiger Nachzahlungen. Verfügbar für Nicht-EU-Bürger mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel.

Unterstützung bei der Beantragung von Familienbeihilfe erhalten

Nachzahlungen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Sie müssen kein österreichischer oder EU-Staatsbürger sein, um Familienbeihilfe zu erhalten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass Ihr Kind in Österreich lebt und Sie eine rechtliche Grundlage für Ihren Aufenthalt hier haben.

Kinder in Österreich

Gilt für in Österreich lebende Kinder unter 18 Jahren oder bis zu 24 Jahren, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden.

Nicht-EU-Staatsangehörige

Verfügbar für Personen mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel, wie z. B. der Rot-Weiß-Rot-Karte.

EU- und EWR-Bürger

Verfügbar für alle EU- und EWR-Bürger, die derzeit in Österreich arbeiten oder wohnen.

Universeller Zugang

Die Leistung wird unabhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Erwerbsstatus oder Ihrer Staatsangehörigkeit gewährt.

So funktioniert es

Die Beantragung über mypaperwork bedeutet, dass Sie die Formulare des Finanzamts nicht allein ausfüllen müssen.

1

Erzählen Sie uns von Ihrer Familie

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Kindern und Ihrem Aufenthaltsstatus. Dies hilft uns, Ihren Anspruch zu bestätigen und den Anspruch auf Nachzahlungen zu prüfen.

2

Wir bereiten Ihren Antrag vor

Unser Team oder unsere vertrauenswürdigen Partner füllen das Beihilfe1-Formular in Ihrem Namen aus. Wir stellen sicher, dass es korrekt, vollständig und auf Deutsch ist.

3

Unterstützende Dokumente hochladen

Wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird, in der Regel Geburtsurkunden, Meldezettel und Ausweise.

4

Einreichung beim Finanzamt

Sobald er fertig ist, geht der Antrag an das Finanzamt. Genehmigte Zahlungen gehen direkt auf Ihr Bankkonto.

Häufige Fragen

Ja. Österreich erlaubt rückwirkende Ansprüche für bis zu fünf Jahre ab dem Datum der Antragstellung. Je früher Sie den Antrag stellen, desto mehr können Sie zurückerhalten. Warten kostet Sie Geld. <\/p>

Nein. Nicht-EU-Staatsangehörige mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel, einschließlich Inhabern der Rot-Weiß-Rot-Karte, sind berechtigt, Familienbeihilfe zu beziehen. <\/p>

Nein. Die Familienbeihilfe ist nicht an eine Beschäftigung oder ein Einkommen gebunden. Sie wird dem Elternteil ausgezahlt, der für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, unabhängig davon, ob er arbeitet. <\/p>

Ja. Der Kinderabsetzbetrag von 61,80 € pro Kind und Monat wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Die Bearbeitungszeiten beim Finanzamt variieren, aber die meisten Anträge werden innerhalb weniger Wochen entschieden. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.