Österreichs Familienbeihilfe gehört Ihnen. Lassen Sie sie nicht ungenutzt.

Die Familienbeihilfe zahlt österreichischen Familien monatlich, und viele internationale Familien qualifizieren sich vom ersten Tag an. Wir kümmern uns um den Antrag für Sie, einschließlich der Beantragung der Monate, die Sie möglicherweise bereits verpasst haben.

Zusatzleistung

Warum jetzt beantragen

  • Unabhängig vom Einkommen verfügbar
  • Bis zu 5 Jahre Nachzahlungen
  • Wir füllen die Formulare für Sie aus
  • Monatlich, direkt an Sie ausgezahlt
€138.40
pro Kind, pro Monat
Grundbetrag Familienbeihilfe
+€61.80
Kinderabsetzbetrag
automatisch ausgezahlt
€200+
Gesamt pro Kind
kombinierter Monatsbetrag
Nachzahlungen, die Sie zurückerhalten könnten
Basierend auf Monaten, die berechtigt, aber nicht beantragt wurden
1200
6 mo
2400
1 yr
3600
1.5 yr
4800
2 yrs
7200
3 yrs
9600
4 yrs
12000
5 yrs

Echtes Geld, jeden Monat.

Die Familienbeihilfe wird pro Kind, jeden Monat ausgezahlt. Sie ist nicht einkommensabhängig. Sie erhalten sie, egal ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiten.

Kontakt aufnehmen

Ihnen könnten bereits Monate an Zahlungen zustehen.

Beantragen Sie jetzt, und wir berechnen genau, worauf Sie Anspruch haben, einschließlich etwaiger Nachzahlungen. Verfügbar für Nicht-EU-Bürger mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel.

Unterstützung bei der Beantragung der Familienbeihilfe erhalten

Nachzahlungen

Wer ist berechtigt?

Sie müssen weder Österreicher noch EU-Bürger sein, um Familienbeihilfe zu erhalten. Die Hauptvoraussetzungen sind, dass Ihr Kind in Österreich lebt und Sie eine rechtliche Grundlage für Ihren Aufenthalt hier haben.

Kinder in Österreich

Gilt für Kinder, die in Österreich leben und unter 18 Jahre alt sind, oder bis zu 24 Jahre, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden.

Nicht-EU-Bürger

Verfügbar für Personen mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel, wie z.B. einer Rot-Weiß-Rot-Karte.

EU- und EWR-Bürger

Verfügbar für alle EU- und EWR-Bürger, die derzeit in Österreich arbeiten oder wohnen.

Universeller Zugang

Die Leistung gilt unabhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Beschäftigungsstatus oder Ihrer Nationalität.

So funktioniert's

Die Beantragung über mypaperwork bedeutet, dass Sie die Formulare des Finanzamts nicht alleine ausfüllen müssen.

1

Erzählen Sie uns von Ihrer Familie

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Kindern und Ihrem Aufenthaltsstatus. Dies hilft uns, Ihre Berechtigung zu bestätigen und den Bedarf an Nachzahlungen zu beurteilen.

2

Wir bereiten Ihren Antrag vor

Unser Team oder unsere vertrauenswürdige Partner füllen das Formular Beihilfe1 in Ihrem Namen aus. Wir stellen sicher, dass es korrekt, vollständig und in deutscher Sprache ist.

3

Unterlagen hochladen

Wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird, typischerweise Geburtsurkunden, Wohnsitznachweise und Ausweise.

4

Einreichung beim Finanzamt

Sobald der Antrag fertig ist, geht er an die Steuerbehörde. Genehmigte Zahlungen gehen direkt auf Ihr Bankkonto.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Österreich erlaubt rückwirkende Anträge für bis zu fünf Jahre ab dem Antragsdatum. Je früher Sie den Antrag stellen, desto mehr können Sie zurückerhalten. Warten kostet Sie Geld.

Nein. Nicht-EU-Bürger mit einem gültigen österreichischen Aufenthaltstitel, einschließlich Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte, sind berechtigt, Familienbeihilfe zu erhalten.

Nein. Die Familienbeihilfe ist nicht an Beschäftigung oder Einkommen gebunden. Sie wird an den für die Betreuung des Kindes verantwortlichen Elternteil gezahlt, unabhängig davon, ob dieser arbeitet.

Ja. Der Kinderabsetzbetrag von €61.80 pro Kind und Monat wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Die Bearbeitungszeiten beim Finanzamt variieren, aber die meisten Anträge werden innerhalb weniger Wochen entschieden. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.